Neuntes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Beschleunigung des Zulassungsverfahrens im Eisenbahnwesen im Einklang mit EU- Vorgaben: Übernahme von Prüfaufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes durch unabhängige private Stellen und Prüfsachverständige für Teilsysteme von Fahrzeugen und Eisenbahninfrastruktur, EBA-Zuständigkeit für Anerkennung und Überwachung der benannten sowie der Bewertungsstellen und abschließende Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung, Ausnahmeregelung für Bundeswehrstellen bzgl. Instandhaltungsstellen-Bescheinigung, zeitlich befristete Entgeltregulierungsbefreiung für Eisenbahnwerkstätten sowie jährlicher Bericht der Bundesnetzagentur;<br /> Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ Allgemeines Eisenbahngesetz und Änderung §§ 1, 2, 3, 4 und 5 Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2008/57/EG vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (ABl. L 191, 18.07.2008, S. 1); Richtlinie 2008/110EG vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinie 2004/49/EG über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft (ABl. L 345, 23.12.2008, S. 62)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ergänzung der Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder als Berechtigte zur Beauftragung von Prüfsachverständigen im Bereich der nichtbundeseigenen Bahnen, Ersetzen des Begriffs "benannte beauftragte Stellen" durch "bestimmte Stellen", Änderung der Daten zur Berichterstellungsfrist sowie des Zeitpunktes für den ersten Bericht;<br /> Änderung § 4 sowie erneute Änderung §§ 5, 14 und 26 Allgemeines Eisenbahngesetz