Neuntes Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
Verringerung der Anzahl der im Frieden ständig dienstleistenden Soldaten und Verwendung der frei werdenden Mittel für Investitionen zu Verteidigungszwecken: Einführung eines Wehrdienstes in der Verfügungsbereitschaft;<br /> Änderung zahlreicher §§ Wehrpflichtgesetz sowie §§ 1 und 8 Wehrsoldgesetz, §§ 3 und 4 Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung, § 16 Arbeitsplatzschutzgesetz, §§ 2 und 13a Unterhaltssicherungsgesetz, § 82 Soldatenversorgungsgesetz, § 23 Zivildienstgesetz; Neufassungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen