Neuntes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Verlängerung der Regelung zur Überprüfung bestimmter in politisch oder gesellschaftlich herausgehobener Position tätiger Personengruppen auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst zum 31. Dezember 2030;<br /> Änderung §§ 20 und 21 Stasi-Unterlagen-Gesetz