Neuntes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes (G-SIG: 15019578)
<b>Bezug:</b> 8. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes vom 28.6.2002, BGBl I, Nr. 42 S. 2268 (s. GESTA 14. WP 1-B109) Abschlussbericht der Parteienfinanzierungskommission vom 10.5.2004, Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.10.2004 (2 BvE 1/02 und 2/02) <br><br><b>Inhalt:</b> Präzisierung und Ergänzung der Bestimmungen über die Rechnungslegung der Parteien, Einführung des Rechnungsstils der doppelten Buchführung nach Art der kaufmännischen Bilanz, rückwirkende Anwendung bereits für das Rechnungsjahr 2004 und die Rechenschaftsberichte für das Jahr 2003, Entscheidung über die Anpassung der absoluten Obergrenze der staatlichen Finanzierung der Parteien durch eine Kombination vorhandener Indizes, Aufhebung der Regelung für ein Drei-Länder-Quorum für den Anspruch auf den Zuwendungsanteil; Aufhebung Art. 3 8. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes, Änderung versch. §§, Einfügung § 26a Parteiengesetz. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Parteienfinanzierung/Präzisierung und Ergänzung des Parteienfinanzierungsrechts