Neuntes Gesetz zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (9.ÄndG KgfEG) (G-SIG: 11020242)
<b>Inhalt:</b> Gewährung von Rentenausgleichsleistungen aus der Heimkehrerstiftung für die Witwen ehemaliger Kriegsgefangener, wenn sie in eigener Person die Voraussetzungen erfüllen, keine Anrechnung der Leistungen nach diesem Gesetz auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz; Änd. der §§ 45, 46b und 54c KgfEG. Für den Bundeshaushalt entstehen keine Mehraufwendungen, die Kosten für die Heimkehrerstiftung sind unerheblich. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Witwenrente/Rentenausgleichsleistungen für die Witwen ehemaliger Kriegsgefangener * Heimkehrerstiftung - Stiftung für ehemalige Kriegsgefangene/Rentenausgleichsleistungen der Heimkehrerstiftung