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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-192451

Neuntes Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (9. HHÄndG) (G-SIG: 10020473)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 9, 16, 17, 18 und 25 des Häftlingshilfegesetzes: Erhöhung des Stammvermögens der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge von bisher 17,5 Mio DM auf 42,5 Mio DM, Anhebung des Jahresbetrags der Entnahme aus dem Stammvermögen, Verbesserung der Eingliederungshilfen für Haftentlassene sowie Verzicht auf das Erfordernis einer Mindesthaftzeit von zwei Jahren. Dem Bund entstehen Kosten in Höhe von 25 Mio DM, die in den Haushaltsjahren 1986 bis 1990 durch Umschichtung im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Stiftung für ehemalige politische Häftlinge/Erhöhung des Stammvermögens der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge von bisher 17,5 Mio DM auf 42,5 Mio DM, Anhebung des Jahresbetrags der Entnahme aus dem Stammvermögen * Eingliederungshilfe gem. Häftlingshilfegesetz/Verbesserung der Eingliederungshilfen für Haftentlassene sowie Verzicht auf das Erfordernis einer Mindesthaftzeit von zwei Jahren