Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Anpassung von Fusionskontrolle und Schutz vor Missbrauch von Marktmacht an veränderte Bedingungen, insbes. die fortschreitende Digitalisierung der Wirtschaft; u.a. Ausweitung der bisher nur Unternehmen über einer bestimmten Umsatzschwelle betreffenden Fusionskontrolle auf Fälle mit besonders hohen Kaufpreisen, z.B. beim Erwerb von Startups; Ausnahme vom Kartellverbot für presseverlagswirtschaftliche Kooperationen und Anpassung von Verfahrensvorschriften zur Behördenzusammenarbeit; Umsetzung der Richtlinie 2014/104/EU zur leichteren Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen sowie zur wirksameren Durchsetzung europäischen und nationalen Kartellrechts insgesamt; Lückenschluss bei der Bußgeldhaftung für Fälle der Rechtsnachfolge und bei Konzernstrukturen;<br /> Änderung von 6 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2014/104/EU vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (ABl. L 349, 05.12.2014, S. 1)<br /> Sondergutachten Nr. 68, 72 u.a. sowie XXI. Hauptgutachten der Monopolkommission<br /> Arbeitsergebnisse der Arbeitsgemeinschaft Kartellrecht/Vielfaltsicherung der Bund-Länder-Kommission Medienkonvergenz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Straffung des Ministererlaubnisverfahrens zur Erhöhung von Transparenz und Rechtssicherheit bei laufender Information des Parlaments, Einbeziehung der Konzernmutter und sämtlicher Rechtsnachfolger in die Haftung für Bußgelder der Konzernunternehmen u.a.