Neuntes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Erhöhung der Höchstbeträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der Einwohner auf 40.000 bzw. 80.000 Euro als Ergebnis der Umstellung des Verteilungsschlüssels auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019;<br /> Änderung § 3 Gemeindefinanzreformgesetz