Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (G-SIG: 11020580)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B79 <br><br><b>Inhalt:</b> Einführung der Direktwahl der Berliner Abgeordneten für die Wahl zum 12. Deutschen Bundestag: Wegfall der Sonderregelung für die Wahl der 22 Berliner Abgeordneten durch das Abgeordnetenhaus in Berlin, Verminderung der Zahl der Bundestagsabgeordneten von 519 auf 512 und der Zahl der Wahlkreise von 259 auf 256 in einer Übergangsregelung, Zugrundelegung der Anzahl der Wahlberechtigten bei der letzten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für die Wahl zum 12. Deutschen Bundestag in einer weiteren Übergangsregelung, Ergänzung der Anlage zum Bundeswahlgesetz um 8 Berliner Wahlkreise, Änderung von § 53 und der Anlage des Bundeswahlgesetzes. Es entstehen zusätzliche Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundestagswahl/Direktwahl der Berliner Abgeordneten zum 12. Deutschen Bundestag * Berlin, Land/Direktwahl der Berliner Abgeordneten zum 12. Deutschen Bundestag * Wahlkreis/Bildung von 8 BT-Wahlkreisen im Land Berlin