Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (G-SIG: 11020568)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B76 <br><br><b>Inhalt:</b> Einführung der Direktwahl der Berliner Abgeordneten für die Wahl zum 12. Deutschen Bundestag, Bildung von 8 Wahlkreisen im Land Berlin auf der Grundlage der Bezirkseinteilung (Wahlkreise Nr. 249 bis 256); Änderung § 53 und der Anlage des Bundeswahlgesetzes. Es entstehen Kosten durch die Einrichtung neuer Wahlkreise. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundestagswahl/Direktwahl der Berliner Abgeordneten zum 12. Deutschen Bundestag * Berlin, Land/Direktwahl der Berliner Abgeordneten zum 12. Deutschen Bundestag * Wahlkreis/Bildung von 8 BT-Wahlkreisen im Land Berlin