Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
Verbesserung von Investitionsbedingungen für den Bau kommunaler Radwege durch Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bei der Abwicklung von Baumaßnahmen an Eisenbahnkreuzungen;<br /> Änderung § 12 Bundesfernstraßengesetz sowie Änderung zahlr. §§ und Neufassung § 20 Eisenbahnkreuzungsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen); Übernahme von Aufgaben der Planfeststellung und Plangenehmigung für den Bau und für die Änderung von sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs durch die Länder im Auftrag des Bundes;<br /> Änderung §§ 12 und 18 Bundesfernstraßengesetz, Änderung §§ Eisenbahnkreuzungsgesetz sowie § 3 Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz