Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, Änderung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung, Änderung der Gefahrgutkostenverordnung, Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung;<br /> Übernahme von Änderungen der internationalen Abkommen ADR (für die Straße), RID (für die Eisenbahn) und ADN (für die Binnenschifffahrt) in deutsches Recht, Außerkrafttreten von Zuständigkeiten und Pflichten, Umsetzung von Gemeinschaftsrecht