Neunte Verordnung zur Änderung der Milch-Garantiemengen-Verordnung (G-SIG: 11021437)
Anhebung des Prozentsatzes der für die sog. Milchrente relevanten Referenzmenge auf 50 anstelle von 20 v.H. bei Abgabe von Flächen nach § 3 des Gesetzes zur Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit