Neunte Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (G-SIG: 10021407)
Umsetzung von sechs EG-Richtlinien in nationales Recht. Neuerungen gegenüber dem bisherigen Recht. Verpflichtung zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums für kosmetische Mittel, Einführung einer Liste ausschließlich zugelassener UV-Filterstoffe in Sonnenschutzmitteln, Anpassung bestehender Stofflisten an den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand, Festlegungen betr. Analysemethoden gem. Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz