Neunte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Verzicht auf das Zustimmungserfordernis der Ausländerbehörde im Visumverfahren von Absolventen deutscher Auslandsschulen, Ersetzung der Regelung zur Mitteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit an die Ausländerbehörden, Erweiterung der Liste der von der Visumpflicht für Kurzzeitaufenthalte befreiten Personen