Neujustierung der Östlichen Partnerschaft und Einflusssphäre Russlands in der Region
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bedeutet die Äußerung des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, über eine Neujustierung der Östlichen Partnerschaft und zu vermeidende Entweder-oder-Entscheidungen im Verhältnis zu Russland (FAZ, "Steinmeier kritisiert bisherige Ukraine-Strategie der EU" vom 31. März 2014), dass die Bundesregierung eine von Russland definierte Einflusssphäre in der Region anerkennt, und falls ja, wie verträgt sich eine solche Haltung mit dem Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Länder und mit Artikel 49 der EU-Verträge, der jedem europäischen Staat das Recht auf Beantragung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union einräumt?