Neugestaltung des Umgangsmehrbedarfs für Kinder in getrennten Elternhaushalten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterbreitet die Bundesregierung einen Vorschlag der Neugestaltung des Umgangsmehrbedarfs für Kinder im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und analog im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, die sich auch in getrennten Elternhaushalten aufhalten, und der sämtliche dafür nötigen Bedarfe, die sowohl dauerhaft als auch aktuell anfallen, berücksichtigt, und wenn ja, wann (vgl. Neues Deutschland, Nachricht am 4. November 2020, www.neues-deutschland.de/artikel/114392. kein-doppeltes-sozialgeld-fuer-kinder-getrennt-lebender-eltern.html)?