Neufestlegung sogenannter Konformitätsfaktoren für Stickoxidemissionen bei Pkw-Abgastests im Realbetrieb
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern setzt sich die Bundesregierung in den europäischen Verhandlungen über die Neufestlegung der sogenannten Konformitätsfaktoren für die Stickoxidemissionen bei Pkw-Abgastests im Realbetrieb (Verordnungsvorschlag KOM(2019) 208 endg.) dafür ein, dass ein geringerer vorläufiger Konformitätsfaktor als 2,1 festgelegt wird und beim endgültigen Konformitätsfaktor mit dem Wert 1,0 eine geringere Toleranz als 0,43 festgelegt wird?<br /> <br /> Inwiefern setzt sich die Bundesregierung in den europäischen Verhandlungen über die Neufestlegung der sogenannten Konformitätsfaktoren für die Stickoxidemissionen bei Pkw-Abgastests im Realbetrieb (Verordnungsvorschlag KOM(2019) 208 endg.) dafür ein, dass die EUKommission ermächtig wird, weitere Absenkungen der Konformitätsfaktoren bzw. Toleranzwerte z. B. über delegierte Rechtsakte vorzunehmen, und bei welchen Verhandlungspunkten zum Verordnungsvorschlag insgesamt bestehen Prüfvorbehalte bzw. abweichende Positionen der Bundesregierung?