Neues SWIFT-Abkommen nur nach europäischen Grundrechts- und Datenschutzmaßstäben
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: Umfassende Information des Bundestages über das Abkommen gemäß Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG), Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten, Datenübermittlung nur an befugte US-Behörden bei begründetem Verdacht auf terroristische Straftaten, Gewährleistung der Überprüfung, richterlicher Kontrolle und der Rechte Betroffener; regelmäßige Berichtspflicht der Europäischen Kommission über die Umsetzung des Abkommens<br /> <br /> Bezug: Empfehlung der Kommission an den Rat zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten an das Finanzministerium der Vereinigten Staaten zu Zwecken der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung, SEK(2010) 315 endg., Ratsdok. 7936/10