Neuen Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen zurücknehmen
Rücknahme des Vorbehalts zum Europäischen Fürsorgeabkommen betr. Leistungen nach SGB II, Hinwirken auf Leistungsanspruch aller arbeitsuchenden Unionsbürger, rechtzeitige Unterrichtung des Bundestages über die Einlegung von Vorbehalten in künftigen Fällen