Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen - Chancen zu nötigen Veränderungen nutzen
Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Implementierung des neuen Pflegebdürftigkeitsbegriffs: Bestandsschutz der Pflegebdürftigen nach jetzigem Recht, verbessertes Zusammenspiel von ambulanter und stationärer Pflege, Paradigmenwechsel hin zu ganzheitlicher Sicht auf den pflegebedürftigen Menschen mit Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe