Neueinstufung von Stromsteuerbefreiungstatbeständen als staatliche Beihilfen gemäß Artikel 107 ff. AEUV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche wesentlichen Entwicklungen im Bereich der Stromsteuer stützen die auf Bundestagsdrucksache 19/8037 dargelegte Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass die bisher nicht unter das EU-Beihilferecht fallenden Stromsteuerbefreiungstatbestände des § 9 StromStG neu als staatliche Beihilfen im Sinne der Artikel 107 ff. AEUV zu qualifizieren sind?