Neue Unterhaltszahlungen nach Änderung der Düsseldorfer Tabelle
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Berechtigte nach der Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2018 und der damit einhergehenden Neuaufteilung der Einkommensgruppen bzw. der Ausweitung der Einkommensgruppe 1 auf bis zu 1 900 Euro Nettoeinkommen weniger Unterhalt als bisher erhalten, und wie viele von ihnen infolge dessen ab 2018 lediglich Anspruch auf Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts haben (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben; www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/duesseldorfer-tabelle-hoeherer-mindestsatz-fuer-trennungs kinder-ab-2018-a-1176742.html vom 6. November 2017)?