Neue Regelbedarfsstufe 3 im SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist jeweils die Anzahl der Personen (erwachsene Kinder über 25 Jahre, Wohngemeinschaften ohne verwandtschaftliche Beziehungen, Menschen mit Behinderung in Bedarfsgemeinschaften), die nach den Kalkulationen der Bundesregierung in die geplante neue Regelbedarfsstufe 3 (291 Euro, 80 Prozent des Erwachsenenregelsatzes) im SGB II fallen, und wie hoch ist die erwartete Einsparsumme durch die Absenkung des Regelsatzes auf 80 Prozent für diese Personenkreise?