Neue Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen durch einen Sozialen Arbeitsmarkt ermöglichen
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Einführung eines öffentlich geförderten, langfristig angelegten Sozialen Arbeitsmarkts zur Integration langzeitarbeitsloser Menschen in sozialversicherungspflichtige Arbeit: Freiwilligkeit der Teilnahme, Förderung entsprechend Leistungsfähigkeit und Art der Beschäftigung zwischen 75 und 100 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts, Entlohnung gemäß tariflicher bzw. ortsüblicher Löhne oder nach Mindestlohn, Finanzierung mittels Passiv-Aktiv-Transfer