Neue Kohlekraftwerke verhindern - Genehmigungsrecht verschärfen
<span>Gesetzliche Festlegung eines elektrischen Mindestwirkungsgrades von 58% für neue Kraftwerke, Klarstellung in der EU-Emissionhandelsrichtlinie zur Möglichkeit weitergehender nationaler Regelungen zur Minderung des CO2-Ausstoßes von Kraftwerken</span>