Neue europäische Leitlinien für den Schutz der Bienen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Vertretung der Bundesregierung im Ständigen Ausschuss der Europäischen Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) bezüglich des (durch die EU-Risikobewertungsbehörde EFSA erstellten) Vorschlags zur Ausgestaltung neuer Bienenleitlinien ("Review of the Guidance Document for the risk assessment for bees", siehe www.efsa.europa.eu/sites/default/files/topic/EFSA-Supporting-document-for-RMs-in-defining-SPGs.pdf) für die Auswahl des Ansatzes 2 (approach 2) gestimmt, und wenn ja, aus welchen Gründen?<br /> <br /> Welches Niveau an Hintergrundsterblichkeit bei Bienenvölkern einschließlich der Auswirkungen chronischer Pestizidumweltbelastungen erachtet die Bundesregierung als natürlich bzw. akzeptabel, und wie bewertet die Bundesregierung die Schutzeignung des Ansatzes 2 für Bestäuber (aus dem Vorschlag zur Ausgestaltung neuer Bienenleitlinien) vor dem Hintergrund, dass dieser Ansatz nicht auf Solitärbienen und nur bedingt auf Hummeln anwendbar ist (vgl. Abschnitt 2.2 Punkt 5 unter www.efsa.europa.eu/sites/default/files/topic/EFSA-Supporting-document-for-RMs-indefining-SPGs.pdf)?