Neue Erkenntnisse zu den Ursachen eines Vorfalls bei einer S-Bahn mit bewusstlosem Triebfahrzeugführer im Elsenztal
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Ursachen des Vorfalls am 12. September 2015 im Elsenztal, bei dem eine S-Bahn der Linie S 5 von Sinsheim kommend nach Heidelberg rund zehn Kilometer führerlos und trotz mehrfacher Notbremsungen drei Verkehrsstationen ohne Halt durchfuhr (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 18/6760), und wie bewertet es die Bundesregierung aus Sicherheitsaspekten, dass die Betätigung von Notbremsgriffen in S-Bahnen entgegen den Bestimmungen in § 23 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für andere Züge nur eine Anzeige im Führerraum auslösen muss (vgl. www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-Bei-S-Bahn-Fahrt-durch-das-Elsenztal-wurde-der-Fahrer-bewusstlos-_arid.127542.html)?