Neue Dynamik für die Hochschulfinanzierung
Nachfolgevereinbarung mit den Ländern für den Hochschulpakt gem. Grundgesetzartikel 91b: jährl. Mittelaufwuchs von mind. 3 Prozent, Verbesserung der Lehre (Standards für Betreuungsrelationen, Hochschuldidaktik, Weiterbildung betr. Lehrkompetenz), Erhöhung der Anzahl unbefristeter Beschäftigungen, Mitwachsen der sozialen Infrastruktur (Bibliotheken, Mensen, Beratungsangebote); Modernisierungsprogramm für Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Einbeziehung des Bundestages betr. Neuauflage der Wissenschaftspakte (Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation, Qualitätspakt Lehre), Information über Bund-Länder-Verhandlungen