Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung den Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erst im Dezember 2011 beauftragt, obwohl schon 2009 ein entsprechender Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorlag, und sieht die Bundesregierung darin einen Grund, dass die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP geforderte Neudefinition der Pflegebedürftigkeit nach vier Jahren Regierungszeit nicht gesetzlich umgesetzt werden konnte?