Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe für Behinderte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung nach der Lektüre des "Zwischenberichts zu den rechtlichen Wirkungen im Fall der Umsetzung von Artikel 25a § 99 des Bundesteilhabegesetzes (ab 2023) auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe" (Bundestagsdrucksache 19/3242) die Auffassung, dass es sich angesichts des dort vorgestellten Ergebnisses, nach dem der Kreis der Leistungsberechtigten in fast allen geprüften Szenarien eingeschränkt würde, erübrigt hat, weiterhin den Ansatz zu verfolgen, den Leistungsberechtigten Personenkreis über eine quantifizierende Neudefinition anders als bisher zu regeln, und wird sie dem Parlament alternative Möglichkeiten der Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises vorschlagen?