Neubewertung mobiler Versorgungsmodelle im Rahmen der Pflegereform
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung ihre offensichtliche Neubewertung aufsuchender und mobiler Versorgungsmodelle im Rahmen der Pflegereform, während sie sich im Zusammenhang mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz ähnlichen Modellvorschlägen für ländliche Regionen verweigert hat, und wird die Bundesregierung nunmehr die Bereitschaft für solche Versorgungskonzepte mit den relevanten Akteuren diskutieren bzw. bei diesen einfordern?