Neubewertung des Verbots der Medienhäuser Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH und MiR Multimedia GmbH
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung das unter dem ehemaligen Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer (CSU) im Jahr 2019 verhängte Verbot der Medienhäuser Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH und MiR Multimedia GmbH, das zahlreiche Kultur- und Medienschaffende, Verlage und Buchhandlungen in einer gemeinsamen Erklärung als politische Zensur und Einschränkung von Publikationsfreiheit und kultureller Vielfalt kritisierten (vgl. https://verlagegegenrechts.files.wordpress.com/2022/01/solidaritaetserklaerung_mezopotamien_mir.pdf), trotz der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dieser Sache neu bewerten, und hält die Bundesregierung an der Praxis des vormaligen Bundesinnenministers fest, mittels Rundschreiben vom 2. März 2017 (Az. ÖS II 2 – 53005/51), das am 29. Januar 2018 fortgeführt wurde, Symbole auch völlig legaler Organisationen dem Kennzeichenverbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zuzuordnen, wodurch nach meiner Auffassung große Rechtsunsicherheit sowohl bei Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei Versammlungs- und Polizeibehörden verursacht wird?