Neubewertung des Attentats in München am 22. Juli 2016
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben die Bundesregierung und das Bundeskriminalamt (BKA) nach der Veröffentlichung der Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Christoph Kopke, Dr. Matthias Quent und Florian Hartleb Anfang Oktober 2017, wonach es sich bei dem Attentat im Olympiaeinkaufszentrum (OEZ) in München am 22. Juli 2016 mit neun Todesopfern überwiegend migrantischer Herkunft um ein politisch rechts und rassistisch motiviertes Tötungsdelikt handelt, eine Neubewertung des OEZ-Attentats als PMK-Rechts vorgenommen? <br /> <br /> Gibt es von Seiten des BKA eine andere Bewertung des OEZ-Attentats als PMK-rechts-Delikt als von Seiten des LKA Bayern und des Landesamtes für Verfassungsschutz Bayern?