Neubewertung der Steuerbefreiung von Leistungen privatrechtlicher Einrichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die Neubewertung der Befreiung von Leistungen privatrechtlicher Einrichtungen im Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, die aufgrund von Artikel 133 Absatz 1 Buchstabe a MwStSystRL vorgenommen werden soll, vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Rs. Bridport, Az. C-495/12; C-124/96 v. 7. Mai 1998), nach der der Anwendungsbereich bzw. die Reichweite der Befreiung nicht verändert werden darf?