Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien zur Vorbereitung von Abschiebungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält es die Bundesregierung für erforderlich, dass jetzt bzw. bis März 2018 zur Vorbereitung von Abschiebungen nach Syrien eine Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien vorgenommen wird, und welche Position wird die Bundesregierung auf der kommenden Innenministerkonferenz dazu vertreten, dass – anders als bislang – der Abschiebestopp nach Syrien gemäß § 60a AufenthG nicht erneut für ein Jahr, sondern nur noch bis zum 30. Juni 2018 verlängert werden soll?