Neuberechnungen und Rücknahmen von Elterngeldbescheiden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit wie vielen Rücknahmen von Elterngeldbescheiden gemäß § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) rechnet die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Juni 2013 (Az. B 10 EG 8/12 R) bezüglich des Elterngeldbezugs bei Mehrlingsgeburten, und mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung durch die Rücknahme und Neuberechnung von Elterngeldbescheiden gemäß § 44 SGB X, die seit 2009 bei Mehrlingsgeburten erteilt wurden?