Neuberechnung der CO2-Emissionen durch Softwareänderungen bzw. Anpassungen des Motors bei Fahrzeugen des VW-Konzerns
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit und bei wie vielen Fahrzeugen erwartet die Bundesregierung, dass Softwareänderungen bzw. Anpassungen des Motors in der vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufaktion aufgrund zu niedrig ausgewiesener Stickoxidwerte in Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eine Neuberechnung der CO2-Emissionen erforderlich macht?