Neuberechnung bzw. Erhöhung der Bundesdurchschnittskostensätze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS) zu erhöhen, bzw. neu zu berechnen, so wie es die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom 30. November bis 1. Dezember 2022 in Perl einstimmig empfiehlt, und plant sie darüber hinaus einen separaten B-DKS für die Beschäftigtenqualifizierung im Zuge des Gesetzes zur Förderung der Aus- und Weiterbildung einzuführen, da die Konzeption und Durchführung von qualitativ hochwertigen Weiterbildungsangeboten – insbesondere um den 3 D᾽s (Demografie, Dekarbonisierung und Digitalisierung) erfolgreich zu begegnen – anderen Rahmenbedingungen und Kalkulationsgrundsätzen folgt?