Neubau von Unterkunftsgebäuden in der Georg-Friedrich-Kaserne in Fritzlar
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen ist das Vorhaben der Errichtung eines Neubaus von Unterkunftsgebäuden in der Georg-Friedrich-Kaserne in Fritzlar nicht im Wirtschaftsplan zum Sondervermögen berücksichtigt, und wann ist mit einer Fertigstellung und Übergabe zur Nutzung der anvisierten Neubauten in Modulbauweise zu rechnen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 132 und 133 auf Bundestagsdrucksache 20/1355)?