Neubau eines Dükers unter der Elbe bei Hetlingen für eine Gashochdruckleitung sowie Träger der Kosten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern trifft es zu, dass der Neubau eines Dükers bei Hetlingen für eine Gashochdruckleitung notwendig ist, da aufgrund von Vertiefungen der Unter- und Außenelbe die notwendige Überdeckung von 5 Metern nicht mehr gegeben ist, und was sind die Gründe, dass nicht die Vorhabenträger und Hauptprofiteure von Vertiefungen der Unter- und Außenelbe an den Kosten beteiligt werden, sondern die Mittel durch den Fernleitungsnetzbetreiber aufgebracht werden müssen?