Neubau einer 380-kV-Leitung von Lindach nach Bünzwangen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Erwägt die Bundesregierung, die Notwendigkeit des Neubaus einer 380-kV-Leitung von Lindach nach Bünzwangen (Vorhaben Nr. 24 im Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG, Anlage) selbst zu prüfen wie im EnLAG vorgeschrieben, nachdem dies bisher nur – wie in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/247 geschildert – vom Übertragungsnetzbetreiber selbst durchgeführt wurde?</p> <p>Bis wann wird das Vorhaben im Falle eines negativen Prüfergebnisses aus dem EnLAG herausgenommen?</p>