Neuausrichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung
<span>Beachtung der Grenzen des EG-Vertrages, weiterhin höhere Stimmenzahl der Mitgliedstaaten als der EU-Kommission in den Gremien entsprechend der subsidiären Zuständigkeit der EU für den Bildungsbereich, angemessenen Vertretung Deutschlands, Tätigkeit von Fachleuten an verantwortlicher Stelle, keine Begründung von Mittelmehrbedarf, Abstimmung mit Entwicklungsarbeit</span>