Netzneutralität im Rahmen der Vorgaben der EU-Verordnung gesetzlich absichern
Vorlage eines Gesetzentwurfs: Begrenzung priorisierter Dienste auf 5 Prozent der aktuell vorhandenen Übertragungskapazität, Verbot von zweiseitigen Märkten (Zusatzkosten für Inhalteanbieter für Nutzung der Zugangsnetze) und Zero-Rating-Angeboten (Nichtanrechnung spezifischer Dienste auf das monatliche Datentransfervolumen)