Netzentgeltbefreiung von Unternehmensstandorten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Aldi-Standorte, Siemens-Standorte, Burger King-Standorte, Kaufhäuser, Schlachtereien, Tieraufzuchtbetriebe, Standorte von Autoherstellern und Golfplätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell von den Netzentgelten nach § 19 StromNEV befreit, und wie viele Standorte von Unternehmen sind insgesamt nach § 19 StromNEV Absatz 2 Satz 1 und 2 befreit (bitte auch die befreite Strommenge angeben)?