Negative Folgen der Covid-19-Pandemie für Studierende und Beschäftigte an den Hochschulen abmildern
Einrichtung eines Sozialfonds in Höhe von 3 Mrd Euro zur Unterstützung Studierender in finanzieller Notlage und Finanzierung aus Mitteln des Nachtragshaushalts 2020: unbürokratische Bedürftigkeitsprüfung, rückzahlungsfreier Zuschuss bis zu 632 Euro im Monat zzgl. Mietkosten; Sicherung des BAföG-Bezugs im Fall pandemiebedingten Lehr- und Prüfungsausfalls bei Nichtanrechnung von Verzögerungen auf die Förderhöchstdauer, in Abstimmung zwischen Bund und Ländern: Aussetzung aller Präsenzveranstaltungen an Hochschulen bis zur Eindämmung der Pandemie, Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf die Studiendauer, Verschiebung aller Bewerbungsfristen für das Wintersemester; Verhinderung negativer Folgen für die Aufenthaltserlaubnis ausländischer Studierender, Ergänzung der Verlängerungsgründe für befristet angestelltes wissenschaftliches Personal sowie studentische Hilfskräfte um den Punkt außerordentlicher Einrichtungsschließung, angemessene Verlängerung der Finanzierung von Forschungsstipendien und -projekten