Negativ-Listen-Ansatz bei der Dienstleistungsliberalisierung im EU-Kanada-Abkommen (CETA)
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie bewertet die Bundesregierung den Negativ-Listen-Ansatz bei der Dienstleistungsliberalisierung im EU-Kanada-Abkommen (CETA) vor dem Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission um die Finanzierung der Tierkörperbeseitigung, und welche weiteren Dienstleistungen, die momentan als kommunale Aufgabe im Rahmen der Daseins-vorsorge organisiert sind, könnten nach Abschluss des Abkommens der Liberalisierung preisgegeben werden?</p>