Nebentätigkeiten von Bundesministern unter besonderer Berücksichtigung von Artikel 66 GG (G-SIG: 10002371)
Interpretation von Artikel 66 GG, Einkünfte von Regierungsmitgliedern aus Aufsichtsratsmandaten, Beiräten und Aufwandsentschädigungen, Teilhabe von Regierungsmitgliedern an Wirtschaftsunternehmen, Übertragung von Geschäftsleitungsbefugnissen an Verwandte vor Übernahme eines Ministeramtes, Ausnahmegenehmigungen nach § 5 Bundesministergesetz für die Ausübung von Ehrenämtern, Generalsekretär der CDU als Ehrenamt, Abwesenheit von Bundesministern vom Amtssitz unter Berufung auf § 13 der Geschäftsordnung der Bundesregierung, Amtsauffassung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit, Auslandsreisen von Bundesministern in anderer Eigenschaft als der eines Regierungsmitglieds