Nebentätigkeit eines Mitarbeiters des BMWI im Verein "Bundesinitiative Vernunftkraft e.V."
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde der Mitarbeiter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und im Nebenamt 1. Vorsitzende des Vereins "Bundesinitiative Vernunftkraft e. V." Dr. N. Z., – auch in möglicherweise vertretender Funktion – mit der Teilnahme an Sitzungen oder Entscheidungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit energiepolitischer Thematik von der Hausspitze betraut (vgl. "Im Hause Altmaier …", Der Tagesspiegel vom 3. Dezember 2019, Seite 7), und falls ja, inwiefern ist dies aus Sicht der Bundesregierung gedeckt vom Bundesbeamtengesetz, dem zufolge eine Genehmigung für ein Nebenamt zu versagen ist, wenn dieses den Beamten in einen Widerstreit mit seinen dienstlichen Pflichten bringen kann (vgl. § 65 (2) BBG)?