Nebenabreden in den Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange, vom 22. April 2015 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigen, wonach es keinerlei Nebenabreden in den Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung gegeben habe oder geben würde (vgl. www.netzpolitik.org vom 23. April 2015) und er damit einem Bericht von netzpolitik.org vom 20. April 2015 widersprach, in dem gemeldet wurde, dass der Redaktion eine interne Version der Leitlinien zugespielt worden sei, die auf der letzten Seite einen zusätzlichen Absatz "Nebenabrede zur Bestandsdatenauskunft" enthalte, und wenn ja, hält sie die von netzpolitik.org zitierte interne Version der Leitlinien dann für eine Fälschung?